Abordnung zu den runden Geburtstagen
Der bisherige Vorstandschaftsbeschluss sah vor, dass eine Vereinsabordnung bereits zum 65. Geburtstag der Vereinsmitglieder - und dann alle fünf Jahre - seine Aufwartung macht, um zum Jubeltag zu gratulieren.
Ich möchte alle Mitglieder des Schützenvereins Tannenwald Berngau über den Inhalt eines aktuellen Beschlusses der Vorstandschaft zu diesem Punkt informieren, der ab dem 01.01.2020 Gültigkeit erlangt.
In den zurückliegenden Jahren konnte ich feststellen, dass viele Vereinsmitglieder ihren Geburtstag gerne im Kreise der Familie feierten oder sich eine kleine Reise gönnten, um dem Trubel zu entfliehen. Insbesondere für den 65. Geburtstag fühlten sich viele Menschen zu jung, um im großen Rahmen und mit einer Vereinsabordnung zu feiern. Dafür zeigt die Vorstandschaft des Schützenvereins größtes Verständnis.
Um den veränderten Bedürfnissen der Jubilarinnen und Jubilare weitestgehend gerecht zu werden, hat die Vorstandschaft den Beschluss gefasst, ab dem Jahre 2020 zum 65., 75., 85. usw. Geburtstag jeweils eine persönliche Geburtstagskarte zu schreiben und zu den runden Geburtstagen (70., 80., 90.) jeweils im Vorfeld anzubieten, mit einer Vereinsabordnung zu gratulieren. Aber auch dies unterliegt der freien Entscheidung der Jubilare/innen.
Dieses Thema wird bei der Generalversammlung im Januar noch einmal angesprochen werden, um es allgemein bekannt zu machen.
Wir vom Schützenverein hoffen, damit den Wünschen der Vereinsmitglieder einvernehmlich zu entsprechen und hoffen auf Euer Verständnis.
Veröffentlicht am 05.12.2019, 18:38